Es gelten neue gesetzliche Regelungen
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (KK) hat ab dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen. Das Angebot der Krankenkassen umfasst folgende Leistungen:
Es gelten neue gesetzliche Regelungen:
Zwischen dem 18. – 35. Lebensjahr einmalig Gesundheitsuntersuchung mit Anamnese und körperlicher Untersuchung, Überprüfen des Impfausweises und wenn nötig Labor.
Ab dem 35. Lebensjahr nur noch alle 3 Jahre bei den Gesetzlichen KK Check-up mit Anamnese und körperlicher Untersuchung, Überprüfen des Impfausweises, Bluzucker und Blutfettbestimmung.
Bei gesetzlich versicherten Patienten die im Hausarztvertrag sind, ist der Check-up weiterhin alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr möglich.
Ab 50.-54. Lebensjahren jährlich Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Ab dem 55 Lebensjahr 2x im Abstand von 10 Jahren Darmspiegelung, wir beraten Sie gern.
Männer ab dem 65. Lebensjahr bekommen einmalig ein Ultraschall des Bauches zum Ausschluss einer Erweiterung der Aorta
Weitere Vorsorge-Untersuchungen umfassen die dreijährigen KK-Gesundheitskontrollen nicht.
Wenn Sie ein Mehr an Vorsorge wünschen, vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Gern informieren wir Sie über Vorteile und Kosten so wichtiger Vorsorge-Untersuchungen wie:
Mit diesen und weiteren Untersuchungsmethoden lassen sich Risikofaktoren oder Erkrankungen z.B. von Herz und Kreislauf, Schilddrüse, Lunge, Nieren oder Darm sowie Gefäßleiden und bösartige Zell- und Gewebsveränderungen frühzeitig erkennen. Der Ausbruch einer Krankheit kann so verhindert, die Aussichten auf Heilung einer Erkrankung deutlich verbessert werden.
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